«Niemand kann öffentlich ungerechte Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern gutheissen.» Soweit sind wir uns hier sicher alle einig. Das Ziel ist also klar und bereits seit Jahrzehnten gilt der Grundsatz: «Frauen und Männer erhalten den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» welcher in der Verfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert ist.

Beim Bund möchte man mit der Fachkräfteinitiative erreichen, dass die Frauen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. – Dafür müssen Grundlagen geschaffen werden. Zu Lohngleichheit und Aufstiegschancen gehören auch ein Vaterschafts- oder Elternurlaub. Wenn wir über Gleichstellung diskutieren, gehört Familienfreundlichkeit dazu. Und, mehr Lohntransparenz und gerechte Löhne braucht es auch, um den Fachkräftemangel zu beheben!

Gleichstellungspolitik muss ernst genommen werden. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wie auch die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern sollen gefördert werden. So ist es nun Zeit in der Verwaltung eine Lohnanalyse durchzuführen und allfällige Lohndiskriminierung auszuräumen. – Auch aus sozialer Verantwortung. Lohndiskriminierungen sind auch wirtschaftliche Fallen für betroffene Frauen. Den Frauen fehlen die vorenthaltenen Lohnsummen und einige sehen sich auch gezwungen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Das soll nicht sein.

Ich erwarte und auch meine Alternative-Grüne Fraktion, dass das Gleichstellungsgesetz zur Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung umgesetzt wird. Um dies kontrollieren zu können, braucht es einen Bericht mit einer Lohnanalyse.

Votum von Hanni Schriber, Kantonsrätin

 

Frauen verdienen nach erklärbaren Lohndifferenz rund 9 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Konkret heisst das, dass Frauen im Durchschnitt 677 Franken pro Monat weniger verdienen als Männer. Das sind im Ganzen rund 7,7 Milliarden Franken pro Jahr» rechnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor, als sie vor knapp zwei Jahren den Bundesratsvorschlag präsentierte. Das Gleichstellungsgesetz soll auf Bundesebene ergänzt werden: Alle Unternehmen würden dazu verpflichtet, alle drei Jahre ihre Löhne zu überprüfen.