Die Notwendigkeit einer Steuerreform ist aufgrund der internationalen Standards für die Unternehmensbesteuerung unbestritten und die einheitliche Besteuerung von nationalen und internationalen Firmen zu begrüssen. Bei der USR III wurde das Fuder aber nun einmal mehr einseitig überladen.

Im Rahmen der steuerpolitischen Massnahmen werden ergänzend dazu Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten tiefer besteuert und für Forschung/Entwicklung würden neu Abzüge möglich sein, welche die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen. Mit einem weiteren fiktiven Abzug für die zinsbereinigte Gewinnsteuer werden wiederum auch Grosskonzerne in einem Ausmass begünstigt, welches kritisch zu hinterfragen ist. All das und weitere den Kantonen als freiwillig zugestandene finanzpolitische Massnahmen sollen die Schweiz davor bewahren, dass angeblich unmittelbar 150‘000 Arbeitsplätze bei international tätigen Unternehmungen direkt gefährdet sind. Für mich ist eine solche Argumentation zuerst einmal Angstmacherei, denn es gibt zahlreiche weitere gewichtige Kriterien, welche eine geeignete Standortwahl eines Unternehmens beeinflussen, wie zum Beispiel die Verfügbarkeit von Fachpersonal, eine gute Verkehrsanbindung sowie Ausbildungs- und Hochschulangebote. Die gesamten finanziellen Auswirkungen dieser Reform für Bund, Kantone und Gemeinden hängen von vielen Einzelfaktoren und Auswirkungen ab, welche auch gemäss den amtlichen Abstimmungsinformationen des Bundes nicht genau vorausgesagt werden können. Ausgegangen wird in einer statischen Betrachtung für zehn Kantone vorerst von einem Steuerausfall von rund 2.7 Milliarden Franken, wobei hier auch eintretende positive Effekte durch Neuansiedlungen von Unternehmen noch unberücksichtigt sind. Bei der letztmaligen Reform der USR II wurde im übrigen der Bundesrat vom Bundesgericht für die mangelhafte Information gerügt, weil entsprechende Kosten unterschätzt und zum Teil nicht erwähnt wurden. Ob das eine gute Vertrauensbasis für die heutige Reform darstellt? Mir erscheint dies vielmehr eine Reform „von der Wirtschaft für die Wirtschaft“, welche einmal mehr Grossunternehmen und deren Aktionäre begünstigt. Werden damit nicht doch negative Auswirkungen über spätere Umwege den steuerpflichtigen Privatpersonen und auch jenen Kantonen und Gemeinden zugemutet, welche mit der jeweiligen Umsetzung der Reform von den Steuerausfällen am stärksten betroffen sind? Die Reform ist deshalb in dieser Form zurückzuweisen und das finanzpolitische Fuder durch weniger einschneidende Massnahmen zu entlasten. Ein Nein zur Reform wird dazu führen, dass eine wirklich ausgewogene, sprich revidierte Vorlage, die heutigen Nachteile mit den kaum absehbaren finanziellen Folgen der USR III beseitigt. Dies als solide Basis für einen weiterhin attraktiven Standort Schweiz und eine nachvollziehbare Lösung, welche die Risiken nicht einseitig dem Bürger auferlegt.

Roger Gwerder, Rotkreuz