Jetzt JA stimmen!

Die Rischer Stimmbevölkerung stimmt am 30. November 2025 über die Gesamtrevision der Ortsplanung und über einen Rahmenkredit für die Planung der Fokusgebiete ab. Die Ortsplanung betrifft Siedlung, Verkehr, Landschaft, Umwelt sowie Ver- und Entsorgung und definiert, wie sich die Gemeinde Risch in den nächsten 20 Jahren entwickeln soll. Die Grünen Risch-Rotkreuz kämpfen weiter für mehr bezahlbaren Wohnraum und attraktiven Fuss und Veloverkehr.

Detaillierte Informationen zu unserer Positionierung sind in der aktuellsten Ausgabe des Grünwärts zu finden. 

 

EINGABE GRÜNE RISCH-ROTKREUZ

Nach 20 Jahren ist es wieder so weit: Die Gemeinde Risch aktualisiert ihre Bauordnung, ihre Zonenpläne und ihre Parkplatzreglemente. Bis zum 27. Mai 2025 konnte die Rischer Bevölkerung, also wir ALLE, in der öffentlichen Auflage Stellung nehmen zur Rischer Ortsplanungsrevision.

Auch wir Grüne Risch-Rotkreuz haben ausführlich zur Ortsplanungsrevision Stellung bezogen. Hier findest du:

 

UNSERE ANLIEGEN

 

Bezahlbarer Wohnraum

Die neue Bauordnung sieht die Schaffung von preisgünstigen Wohnraum bei Neueinzonungen (ausschliesslich Weberareal) und Aufzonungen vor. An den Stellen wo es wirkungsvoll wäre, werden jedoch Abkürzungen genommen. Es braucht in der Gemeinde nicht mehr teure Wohnungen, sondern es braucht bezahlbare Wohnungen. Deshalb setzen wir uns für 50% preisgünstigen Wohnraum auf dem Weberareal ein und ebenfalls 50% preisgünstigem Wohnraum bei der Um- oder Aufzonung der Birkenstrasse. Nur so werden neue günstige Wohnungen gebaut.

Was das heisst, haben wir hier in einem Rechenbeispiel kurz dargelegt:

Art 40. 2: min. 30 / 100 Wohnungen

  • Neueinzonungen: min. 30 preisgünstige Wohnungen beim Bau von 100 Wohnungen.
  • Um- / Aufzonungen: Wenn neu anstelle VON 80 z.B. 100 Wohnungen gebaut werden, müssen 6 von 100 preisgünstig sein.

Art 40.3: min. 10 / 100 Wohnungen

  • Spezialregelung Birkenstrasse: min. 10 preisgünstige Wohnungen beim Bau von 100 Wohnungen, da auch Wohneigentum in die 30% einberechnet werden.

Art 40.5: 0 / 100 Wohnungen

  • Spezialregelung Weber Areal: 0 preisgünstige Wohnungen beim Bau von 100 Wohnungen, da, wenn bestehende günstige Wohnungen gesichert werden können, diese angerechnet werden können.

 

Ökologische Ausgestaltung

Wir begrüssen die Erfassung eines Artikels für das Thema Ökologie in der neuen Bauordnung. Themen wie Kreislaufwirtschaft, CO2 Abdruck und graue Energie fehlen jedoch komplett. Die grüne Infrastruktur, welche in der räumlichen Strategie einen grossen Raum bekommen hat, ist in der Bauordnung wenig vorhanden. Darum fordern wir die Reduktion der grauen Energie im Baubereich durch verbindliche Vorgaben zur Wiederverwendung von Baumaterialien und zur Verwendung ressourcenschonender, regionaler Baustoffe. Zusätzlich sollen in der Bauordnung strengere Mindestanforderungen zur Nutzung von Fassaden und Dächern für die Energiegewinnung sowie zur Regenwasserbewirtschaftung verankert werden. Nur mit solchen klaren Vorgaben kann die ökologische Qualität des Bauens gesteigert und ein wirksamer Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden.

 

Mobilität

Die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs muss konsequenter umgesetzt werden. Wir fordern sichere und direkte Verbindungen sowie eine klare Priorisierung des Langsam- und öffentlichen Verkehrs. Das Thema Mobilität wird in dieser öffentlichen Auflage vor allem im Parkplatzreglement relevant. Wir begrüssen die Einführung einer maximalen Parkplatzzahl bei Neubauten. Angesichts des Verkehrsaufkommens zu Stosszeiten im Dorf und um den Forrenkreisel fordern wir eine noch restriktivere maximale Parkplatzzahl.

 

AUF DEM LAUFENDEN BLEIBEN!

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